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Mietrecht

Das Mietrecht gehört zum Zivilrecht und ist eines der umfangreichsten Rechtsgebiete in Deutschland. Es beschäftigt sich mit der Überlassung an Sachen an einen anderen gegen ein Entgelt. Das Mietrecht umfasst sämtliche Fragen, die in einem Zusammenhang mit einem Mietvertrag oder einem Pachtvertrag stehen. Das müssen nicht zwingend Mietverträge über Wohnräume sein, sondern kann sich auch um Mietwagen etc. handeln. In Deutschland regelt überwiegend das Bürgerliche Gesetzbuch das Mietecht. Hinzu kommt das Wohnungsbindungsgesetz, die Zweite Berechnungsverordnung, die Neubautenmietenverordnung, das zweite Wohnungsbaugesetz. Des weiteren gilt seit dem 1. Januar 2002 das Wohnraumförderungsgesetz für preisgebundenen Wohnraum. Zudem gibt es noch das Miethöhegesetz. Im Detail wird im Mietrecht geregelt, wie der Mietvertrag verhandelt werden kann. Grundsätzlich kann der Mietvertrag zwischen dem Mieter und dem Vermieter frei verhandelt werden, sofern nicht einer der Parteien schlechter gestellt wird, als es die gesetzlichen Regelungen vorsehen. Geregelt werden durch das Mietrecht auch Mängel, die an dem zur Miete überlassenen Gegenständen bestehen. Ebenso beschäftigt sich das Mietrecht mit Mieterhöhungen seitens des Vermieters und Mietminderungen bei Mängeln auf der Seite des Mieters. Das Mietrecht gibt auch Auskunft darüber, wie die Betriebskosten verteilt und abgerechnet werden dürfen. Ein ganz wichtiger Bestandteil des Mietrechts ist die Kündigung. Es regelt dementsprechend die Rechte zur Kündigung des Mietverhältnisses für den Mieter sowie für den Vermieter. Besonders unterschieden wird hierbei die fristgerechte Kündigung, die außerordentliche Kündigung z.B. nach einer Erhöhung der Miete und die fristlose Kündigung eines Mietvertrages. Somit sind im Mietrecht sämtliche Rechte und Pflichten des Vermieters sowie des Mieter sehr detailliert enthalten.